Der erste Besuch

Wenn Sie zum ersten Mal in unsere Praxis kommen, benötigen wir zunächst einige Informationen über Ihre Person und Ihre Beschwerden. Hierzu wird Ihnen der Fragebogen an der Anmeldung übergeben. Außerdem möchten wir Sie bitten bereits existierende Röntgenbilder, MRT oder CT Aufnahmen und schriftliche Befunde mitzubringen, damit wir diese auswerten können.


Wie kann ich mich vorbereiten?

  • Ängste ansprechen - wir können über alles reden
  • Eventuell eigenes Handtuch mitbringen
  • Entspannt ankommen - rechtzeitig losfahren

Die Behandlung

Beim Ersttermin wird Ihre Krankengeschichte aufgenommen. Dabei werden nicht nur die gegenwärtigen Beschwerden besprochen, sondern auch eventuelle frühere Krankheiten, Operationen und Unfälle mit einbezogen, um bei der späteren Behandlung mögliche Zusammenhänge berücksichtigen zu können.

 

Die nachfolgende Untersuchung konzentriert sich auf den Bewegungsapparat. Neben orthopädischen und neurologischen Tests werden spezielle chiropraktische Untersuchungen durchgeführt. Hierbei informieren wir Sie darüber, welche Fehlfunktionen und Fehlstellungen wir vorgefunden haben, und wie wir diese behandeln möchten. Zusätzlich können bereits existierende Röntgen- , MRT- oder CT-Aufnahmen sowie ärztliche Befunde wichtige Informationen enthalten. Diese sollten Sie zur Auswertung ebenfalls mitbringen.

 

Im Mittelpunkt der chiropraktischen Arbeit steht also die gezielte manuelle Mobilisierung (Justierung) blockierter Gelenke, also von Gelenken, die eine Bewegungs- bzw. eine Funktionsstörung aufweisen. Das Lösen eines blockierten Gelenkes ist oft mit einem zwar hörbaren, aber schmerzfreien und ungefährlichen Knacken verbunden. Es wird durch das Zusammenfallen (Implodieren) von Gasblasen im Gelenkspalt hervorgerufen. Bei Bedarf werden auch beteiligte Weichteile (Bänder, Sehnen, Muskeln, Faszien) in die Behandlung mit einbezogen.

 

Im Allgemeinen schmerzen chiropraktische Behandlungen nicht. Bei bestimmten neuro-muskulären Techniken können allerdings Muskelkater und Müdigkeit auftreten, die meist nur ein bis zwei Tage anhalten. In der Chiropraktik wird der Körper grundsätzlich als sinnvoll organisierte Gesamtheit verstanden, in der es keine funktionellen Grenzen zwischen den unterschiedlichen Körperteilen gibt. Es geht nicht allein um die Bekämpfung von Schmerzen. Vornehmlich sollen die zugrunde liegenden Ursachen gefunden und, wenn sie in das Kompetenzgebiet des Chiropraktors fallen, beseitigt werden. Andernfalls erfolgt die Empfehlung eines geeigneten anderen Spezialisten.

 

Am Ende des ersten Termins besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Es ist wichtig, dass der Patient zu akzeptieren lernt, dass der eigene Beitrag den Behandlungsverlauf und die Genesung sehr positiv beeinflussen kann. Daher bekommen viele Patienten für sie geeignete gymnastische Übungen gezeigt. Auch Anregungen zur Verbesserung der Körperhaltung und zur Vermeidung ungünstiger Angewohnheiten werden gegeben. Ebenso Tipps zur Ernährung oder anderen Aspekten gesunder Lebensführung gehören in das Spekrtum umfassender chiropraktischer Behandlung.


Der Fragebogen

Den unterschiedlichen Altersgruppen entsprechend, gibt es in unserer Praxis drei verschiedene Fragebögen. Diese können Sie gerne vorab per Email oder Fax erhalten.


Kosten

Die Behandlungskosten richten sich nach dem Alter und sind folgendermaßen gestaffelt:

  • Erstbehandlung 85.- €                   - Folgebehandlung 55.- €
  • Erstbehandlung bis 12 Jahre 55.- € - Folgebehandlung 55.- €

Bitte beachten Sie, dass in unserer Praxis KEINE Kartenzahlung möglich ist. Die Behandlungskosten sind im Anschluss an die Behandlung in bar zu bezahlen.

Patienten, deren private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen erstatten, tragen auch den tariflich geltenden Anteil der Kosten unserer Behandlungen.

 

Zusätzlich beteiligen sich ggf. einige gesetzliche Krankenversicherungen, wie zum Beispiel  AOK Nordwest, Vivida BKK, BKK 24, IKK Südwest, SBK, DAK oder AOK Niedersachsen in unterschiedlicher Höhe an den Kosten. Hierbei bedarf es der individuellen Zusage durch die Krankenkasse. Ein genereller Anspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch nicht.